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§ 3 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

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§ 3 Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV · Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

1. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten richtet sich nach der Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen vom 3. Dezember 2010.

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