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881 CH-LU

§ 14 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 14 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 27. Oktober 1987 wird aufgehoben.

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