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CH-LU
§ 14 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 14 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 27. Oktober 1987 wird aufgehoben.