Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
880g FAK CH-LU

§ 17 Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Familienausgleichskasse Luzern (Anlagereglement FAK) - Wertschwankungsreserven

Wertschwankungsreserven
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 Anlagereglement FAK · Wertschwankungsreserven

1. Mit den Wertschwankungsreserven wird den Kursschwankungen der Wertschriften Rechnung getragen. Die eingegangenen Anlagerisiken legen die Höhe der Reserven fest (s. Anlagestrategie).

← § 16 Anlagereglement FAK Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Familienausgleichskasse Luzern (Anlagereglement FAK) - Begrifflichkeiten § 18 Anlagereglement FAK →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →