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880g FAK CH-LU

§ 16 Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Familienausgleichskasse Luzern (Anlagereglement FAK) - Bilanzierungsgrundsätze

Bilanzierungsgrundsätze
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§ 16 Anlagereglement FAK · Bilanzierungsgrundsätze

1. Die Bilanzierungsgrundsätze richten sich nach den Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG). Die Bewertung und Darstellung der Anlagen erfolgen gemäss den entsprechenden Vorgaben der WBG.

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