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FAK
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§ 15 Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Familienausgleichskasse Luzern (Anlagereglement FAK) - Grundsätze zur Anlagestrategie
Grundsätze zur Anlagestrategie
§ 15 Anlagereglement FAK · Grundsätze zur Anlagestrategie
1. Die Anlagestrategie basiert auf einer strategischen Asset Allocation (SAA) mit definierten Zielwerten und Bandbreiten. Sie stellt sicher, dass die Vermögensanlagen unter Berücksichtigung von Sicherheit, Liquidität, Diversifikation, Nachhaltigkeit und einer angemessenen Gesamtrendite bewirtschaftet werden.
2. Direktinvestitionen in den Neubau Eichhof West sowie Darlehen an die WAS Immobilien AG sind zulässig. Diese Investitionen gelten jedoch als separate, zweckgebundene Anlagen und fliessen nicht in die strategische Asset Allocation ein. Sie werden ausserhalb des Wertschriftenportfolios geführt und gesondert ausgewiesen.