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880g FAK CH-LU

§ 12 Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Familienausgleichskasse Luzern (Anlagereglement FAK) - Finanzkommission

Berichterstattung
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§ 12 Anlagereglement FAK · Finanzkommission

1. Die Finanzkommission des Verwaltungsrates berichtet einmal jährlich oder nach Bedarf in angemessener Form zuhanden des Verwaltungsrates mit einem schriftlichen Reporting über die Anlageergebnisse.

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