880g
FAK
CH-LU
§ 12 Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Familienausgleichskasse Luzern (Anlagereglement FAK) - Finanzkommission
Berichterstattung
§ 12 Anlagereglement FAK · Finanzkommission
1. Die Finanzkommission des Verwaltungsrates berichtet einmal jährlich oder nach Bedarf in angemessener Form zuhanden des Verwaltungsrates mit einem schriftlichen Reporting über die Anlageergebnisse.