880f
CH-LU
§ 15 Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Ausgleichskasse Luzern (Anlagereglement AK) - Bilanzierungsgrundsätze
Bilanzierungsgrundsätze
§ 15 Anlagereglement AK · Bilanzierungsgrundsätze
1. Die Bilanzierungsgrundsätze richten sich nach den Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG). Die Bewertung und Darstellung der Anlagen erfolgen gemäss den entsprechenden Vorgaben der WBG.