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880f CH-LU

§ 15 Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Ausgleichskasse Luzern (Anlagereglement AK) - Bilanzierungsgrundsätze

Bilanzierungsgrundsätze
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§ 15 Anlagereglement AK · Bilanzierungsgrundsätze

1. Die Bilanzierungsgrundsätze richten sich nach den Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG). Die Bewertung und Darstellung der Anlagen erfolgen gemäss den entsprechenden Vorgaben der WBG.

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