880f
CH-LU
§ 11 Reglement über die Anlagen von finanziellen Mitteln der Ausgleichskasse Luzern (Anlagereglement AK) - Finanzkommission
Berichterstattung
§ 11 Anlagereglement AK · Finanzkommission
1. Die Finanzkommission des Verwaltungsrates berichtet einmal jährlich oder nach Bedarf in angemessener Form zuhanden des Verwaltungsrates mit einem schriftlichen Reporting über die Anlageergebnisse.