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880e CH-LU

§ 4 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Ziele

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Personalkommissionsreglement · Ziele

1. Die PeKo hat folgende Ziele

a. Förderung eines Dialogs zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie durch eine repräsentative Interessensvertretung der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsleitung,

b. Konsensfindung zwischen der Realisierung von grösstmöglicher Wirtschaftlichkeit einerseits und hoher Arbeitsqualität (Arbeitgeber der Wahl mit attraktiven, sozialen Arbeits- und Leistungsbedingungen) andererseits zur Erfüllung des Leistungsauftrages von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales,

c. Lösung allfälliger Interessenskonflikte auf konstruktive Art und Weise,

d. Gesetzliche Pflichterfüllung der vorgesehenen Mitwirkungsrechte bzw. Konsultationspflichten.

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