880e
CH-LU
§ 32 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Infrastruktur
Arbeitszeit und Vergütungen
§ 32 Personalkommissionsreglement · Infrastruktur
1. Für die Ausübung der Tätigkeit in der PeKo werden die erforderlichen Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
2. Entsprechende Anträge sind an die Geschäftsleitung zu stellen.