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880e CH-LU

§ 32 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Infrastruktur

Arbeitszeit und Vergütungen
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§ 32 Personalkommissionsreglement · Infrastruktur

1. Für die Ausübung der Tätigkeit in der PeKo werden die erforderlichen Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.

2. Entsprechende Anträge sind an die Geschäftsleitung zu stellen.

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