880e
CH-LU
§ 26 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Einsprachen
Wahl der Personalkommission
§ 26 Personalkommissionsreglement · Einsprachen
1. Wahlbeschwerden sind der Wahlkommission innert 10 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse schriftlich einzureichen und zu begründen.
2. Die Wahlkommission entscheidet endgültig.