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880e CH-LU

§ 26 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Einsprachen

Wahl der Personalkommission
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§ 26 Personalkommissionsreglement · Einsprachen

1. Wahlbeschwerden sind der Wahlkommission innert 10 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse schriftlich einzureichen und zu begründen.

2. Die Wahlkommission entscheidet endgültig.

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