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880e CH-LU

§ 21 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Wahlkreise

Wahl der Personalkommission
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§ 21 Personalkommissionsreglement · Wahlkreise

1. Jedes Geschäftsfeld ist in der Kommission vertreten. Auf eine möglichst angemessene Verteilung der Geschlechter und der Berufsgruppen ist zu achten.

2. Jedes Geschäftsfeld hat Anrecht auf 2 Sitze in der PeKo.

3. Die externen Stellen (RAV) haben Anrecht auf insgesamt 2 Sitze in der Peko.

4. Es bestehen folgende Wahlkreise

a. WAS Ausgleichskasse Luzern,

b. WAS IV Luzern,

c. WAS wira Luzern,

d. WAS Personal und Dienste,

e. WAS wira Luzern RAV.

5. Erweitert sich das WAS mit neuen Geschäftsfeldern, müssen diese durch eigene Mitglieder in der PeKo vertreten sein.

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