880e
CH-LU
§ 20 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Wahlliste
Wahl der Personalkommission
§ 20 Personalkommissionsreglement · Wahlliste
1. Die Wahlkommission erstellt eine Liste der Wahlvorschläge, aufgeteilt in die einzelnen Geschäftsfelder.
2. Die eingegangenen Vorschläge sind mindestens 30 Tage vor dem Wahltag schriftlich allen Stimmberechtigten bekannt zu geben und gleichzeitig ist das Abstimmungsmaterial zuzustellen.