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880e CH-LU

§ 18 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Wahlvorschläge

Wahl der Personalkommission
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§ 18 Personalkommissionsreglement · Wahlvorschläge

1. Die Wahlkommission fordert die Wahlberechtigten durch Ausschreibung auf, ihr innerhalb der Frist von 20 Tagen ihre Wahlvorschläge zu unterbreiten.

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