880e
CH-LU
§ 18 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Wahlvorschläge
Wahl der Personalkommission
§ 18 Personalkommissionsreglement · Wahlvorschläge
1. Die Wahlkommission fordert die Wahlberechtigten durch Ausschreibung auf, ihr innerhalb der Frist von 20 Tagen ihre Wahlvorschläge zu unterbreiten.