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880e CH-LU

§ 17 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Amtsdauer

Wahl der Personalkommission
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§ 17 Personalkommissionsreglement · Amtsdauer

1. Die ordentliche Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Sie beginnt jeweils am 1. Juli des entsprechenden Jahres.

2. Eine Wiederwahl ist möglich.

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