880e
CH-LU
§ 17 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Amtsdauer
Wahl der Personalkommission
§ 17 Personalkommissionsreglement · Amtsdauer
1. Die ordentliche Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Sie beginnt jeweils am 1. Juli des entsprechenden Jahres.
2. Eine Wiederwahl ist möglich.