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880e CH-LU

§ 15 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahl der Personalkommission
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§ 15 Personalkommissionsreglement · Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

1. Wahlberechtigt sind alle fest angestellten WAS-Mitarbeitenden, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.

2. Ausgenommen sind die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Auszubildende (Lernende und Praktikanten).

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