880e
CH-LU
§ 15 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
Wahl der Personalkommission
§ 15 Personalkommissionsreglement · Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
1. Wahlberechtigt sind alle fest angestellten WAS-Mitarbeitenden, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
2. Ausgenommen sind die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Auszubildende (Lernende und Praktikanten).