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880e CH-LU

§ 1 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Allgemeines

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Personalkommissionsreglement · Allgemeines

1. Die Mitglieder der Personalkommission (nachfolgend PeKo) sind gewählte Mitarbeitende aller WAS-Geschäftsfelder. Im vorliegenden Reglement werden die Mitwirkungsrechte, die Aufgaben und die Organisation sowie die Wahlen der PeKo definiert.

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