880e
CH-LU
§ 1 Reglement über die paritätische Personalkommission des Sozialversicherungszentrums WAS (Personalkommissionsreglement) - Allgemeines
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Personalkommissionsreglement · Allgemeines
1. Die Mitglieder der Personalkommission (nachfolgend PeKo) sind gewählte Mitarbeitende aller WAS-Geschäftsfelder. Im vorliegenden Reglement werden die Mitwirkungsrechte, die Aufgaben und die Organisation sowie die Wahlen der PeKo definiert.