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§ 5 Reglement über Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Kommissionen des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums (WAS) - Aufgaben

Verantwortung
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§ 5 Reglement über Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Kommissionen des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums (WAS) · Aufgaben

1. Die Kommissionen bereiten die Sach- und Aufsichtsgeschäfte des Verwaltungsrates vor. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Geschäfte nach § 7 des Gesetzes über das Sozialversicherungszentrum (SoVZG) vom 10. September 2018.

2. Sie beraten die Geschäfte vor, machen oder veranlassen die notwendigen Abklärungen, erstatten dem Verwaltungsrat Bericht und geben Empfehlungen ab oder stellen Antrag.

3. Die Kommission Finanzen und Riskmanagement hat insbesondere die Budgets, Jahresrechnungen und Jahresberichte gemäss § 7 Absatz 2 SoVZG vorzuberaten.

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