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880d WAS CH-LU

§ 1 Reglement über Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Kommissionen des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums (WAS) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Reglement über Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Kommissionen des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums (WAS) · Zweck

1. Dieses Reglement regelt die Organisation der vom Verwaltungsrat des Sozialversicherungszentrums des Kantons Luzern aus seiner Mitte eingesetzten Kommissionen sowie deren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung.

Zweck § 2 Reglement über Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Kommissionen des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums (WAS) →

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