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880c CH-LU

§ 8 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums - Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Unterstützung in Konfliktsituationen

Schutz der Persönlichkeit
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§ 8 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums · Schutz vor Mobbing, sexueller Belästigung und Unterstützung in Konfliktsituationen

1. Der Verwaltungsrat sorgt mit geeigneten präventiven Massnahmen für den Schutz der Angestellten vor Mobbing und sexueller Belästigung und für die Wahrung ihrer Rechte in Konfliktsituationen.

2. Das Geschäftsfeld Personal und Dienste berät und unterstützt Angestellte, vorgesetzte Personen und andere Personen, die von Mobbing, sexueller Belästigung oder Konflikten betroffen sind. Es vermittelt Hilfeleistungen, welche die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen.

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