§ 3 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums - Personalpolitische Grundsätze
§ 3 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums · Personalpolitische Grundsätze
1. Die Personalpolitik des Sozialversicherungszentrums orientiert sich an den Leistungsaufträgen, an den hohen Anforderungen der Kundenorientierung, an der Qualität und der Wirtschaftlichkeit, an den Bedürfnissen der Angestellten und am Arbeitsmarkt.
2. Für die Führung des Sozialversicherungszentrums und die Zusammenarbeit im Unternehmen sind namentlich folgende Grundsätze massgebend
a. Es sind die Menschen, die mit ihren Leistungen das Sozialversicherungszentrum und seinen Erfolg ausmachen.
b. Die Angestellten des Sozialversicherungszentrums sind eigenverantwortliche Persönlichkeiten, die selbständig mitdenken, im Sinn des Unternehmens handeln und eine hohe Leistungsbereitschaft zeigen. Sie sind gesprächsbereit, konfliktfähig und offen für Neues. Sie nutzen den ihnen zur Verfügung stehenden Freiraum und nehmen ihre Verantwortung wahr.
c. Das Sozialversicherungszentrum ist ein fairer und verlässlicher Arbeitgeber, der den Angestellten herausfordernde Arbeit zu attraktiven Anstellungsbedingungen bietet. So können kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und gehalten werden.
d. Das Sozialversicherungszentrum pflegt einen kooperativen Führungsstil. Die Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, Respekt, Wertschätzung und Loyalität.
e. Die offene, konstruktive Dialog- und Feedbackkultur trägt zum guten Arbeitsklima bei. Es wird direkt und stufengerecht informiert.
f. Damit das Potenzial der Angestellten genutzt und entwickelt werden kann, werden sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Eignungen eingesetzt und gefördert. Bei Vorgesetzten legt das Sozialversicherungszentrum besonderen Wert auf die kontinuierliche Entwicklung der Management- und Führungskompetenzen.
g. Bei den Angestellten wird Veränderungs- und Entwicklungsbereitschaft vorausgesetzt und sie werden darin unterstützt.
h. Das Sozialversicherungszentrum investiert in die Berufsbildung und die Ausbildung von Lernenden und Praktikantinnen und Praktikanten im Sinn eines Beitrags zur Sicherung des Berufsnachwuchses.
i. Erfahrenen älteren Angestellten in der letzten Berufsphase werden ihren Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Arbeitsbedingungen geboten. Dabei sind die Interessen der Angestellten und die Bedürfnisse des Sozialversicherungszentrums zu berücksichtigen.
j. Die persönliche Integrität der Angestellten wird gewahrt und ihre Gesundheit geschützt.
k. Das Sozialversicherungszentrum unterstützt die Eingliederung von Angestellten mit reduzierter Leistungsfähigkeit.
l. Das Sozialversicherungszentrum sorgt dafür, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen für die berufliche Entwicklung haben. Auf Angestellte, die Familienpflichten wahrnehmen, wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Rücksicht genommen.
m. Angestellten, die das Sozialversicherungszentrum verlassen, wird dieselbe Wertschätzung entgegengebracht, die sie bis dahin erfahren haben.
n. Die Leitung des Sozialversicherungszentrums pflegt mit dem Personal ein sozialpartnerschaftliches Verhältnis.
3. Der Verwaltungsrat sorgt für die Einhaltung der personalpolitischen Grundsätze. Er koordiniert und steuert die Umsetzung der Personalpolitik und trifft die notwendigen Massnahmen (Personalcontrolling).