Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
880c CH-LU

§ 20 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums - Kosten

Schlichtungsstelle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 20 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums · Kosten

1. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist kostenlos. Parteikosten werden nicht vergütet.

← § 19 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →