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§ 15 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums - Aufgaben

Schlichtungsstelle
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§ 15 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums · Aufgaben

1. Die Schlichtungsstelle berät die Angestellten und die zuständige Behörde. Sie versucht, eine Einigung herbeizuführen.

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