880c
CH-LU
§ 15 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums - Aufgaben
Schlichtungsstelle
§ 15 Personalreglement des Sozialversicherungszentrums · Aufgaben
1. Die Schlichtungsstelle berät die Angestellten und die zuständige Behörde. Sie versucht, eine Einigung herbeizuführen.