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880b CH-LU

§ 3 Geschäftsreglement des Sozialversicherungszentrums - Zuweisung von Aufgaben

Organisation
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§ 3 Geschäftsreglement des Sozialversicherungszentrums · Zuweisung von Aufgaben

1. Der Vollzug der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, der Prämienverbilligung sowie die Führung der Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird der Ausgleichskasse zugewiesen.

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