880b
CH-LU
§ 3 Geschäftsreglement des Sozialversicherungszentrums - Zuweisung von Aufgaben
Organisation
§ 3 Geschäftsreglement des Sozialversicherungszentrums · Zuweisung von Aufgaben
1. Der Vollzug der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, der Prämienverbilligung sowie die Führung der Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird der Ausgleichskasse zugewiesen.