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880b CH-LU

§ 10 Geschäftsreglement des Sozialversicherungszentrums - Sitzungsgeheimnis

Verwaltungsrat
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§ 10 Geschäftsreglement des Sozialversicherungszentrums · Sitzungsgeheimnis

1. Alle an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmenden Personen sind an das Sitzungsgeheimnis gebunden. Es wird von ihnen absolute Diskretion verlangt.

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