880b
CH-LU
§ 10 Geschäftsreglement des Sozialversicherungszentrums - Sitzungsgeheimnis
Verwaltungsrat
§ 10 Geschäftsreglement des Sozialversicherungszentrums · Sitzungsgeheimnis
1. Alle an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmenden Personen sind an das Sitzungsgeheimnis gebunden. Es wird von ihnen absolute Diskretion verlangt.