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§ 4 Kantonaler Rahmentarif der ärztlichen Leistungen für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt - Inkrafttreten
§ 4 Kantonaler Rahmentarif der ärztlichen Leistungen für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt · Inkrafttreten
1. Der Beschluss tritt auf den 1. Juli 1975 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wird der Beschluss über den kantonalen Rahmentarif der ärztlichen Leistungen für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt vom 9. Juni 1969 aufgehoben. Der Beschluss ist zu veröffentlichen.