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§ 3 Kantonaler Rahmentarif der ärztlichen Leistungen für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt - Schiedsgericht
§ 3 Kantonaler Rahmentarif der ärztlichen Leistungen für die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt · Schiedsgericht
1. Streitigkeiten zwischen Anstalt und Ärzten über die Anwendung des Tarifs entscheidet, sofern eine gütliche Einigung vor der vertraglichen Schlichtungsinstanz nicht gelingt, das gemäss Art. 25 KUVG bestellte kantonale Schiedsgericht.