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872 CH-LU

§ 6 Kantonaler Rahmentarif der ärztlichen Leistungen in der Krankenpflegeversicherung - Inkrafttreten

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§ 6 Kantonaler Rahmentarif der ärztlichen Leistungen in der Krankenpflegeversicherung · Inkrafttreten

1. Durch diesen Rahmentarif wird derjenige vom 30. September 1963 aufgehoben. Der Tarif tritt rückwirkend auf den 1. Juli 1965 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.

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