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BPVOPB
CH-LU
§ 5b Verordnung zum Betreuungs- und Pflegegesetz (BPV) - Expertengruppe
Förderung der Ausbildung
§ 5b BPV · Expertengruppe
1. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft setzt eine Expertengruppe ein, welche die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung in der Langzeitpflege begleitet und die Evaluation unterstützt. Dieser gehören je eine Vertretung des Spitex Kantonalverband Luzern (SKL), der Association Spitex privée Suisse, von Curaviva Luzern und von Senesuisse an.