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867 BPG CH-LU

§ 19b Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 19b BPG · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz über Angebote für Betagte und Pflegebedürftige sowie über die Aufnahme von Personen in Privathaushalte, Heime und sonstige Einrichtungen vom 24. Oktober 1989 wird aufgehoben.

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