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BPG
CH-LU
§ 19b Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG) - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 19b BPG · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Gesetz über Angebote für Betagte und Pflegebedürftige sowie über die Aufnahme von Personen in Privathaushalte, Heime und sonstige Einrichtungen vom 24. Oktober 1989 wird aufgehoben.