866a
CH-LU
§ 3b Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) - Pauschalbetrag für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung
Berechnungsgrundlagen
§ 3b Prämienverbilligungsverordnung · Pauschalbetrag für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung
1. Der Pauschalbetrag für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung im Sinn von § 7 Absatz 2 des Prämienverbilligungsgesetzes beträgt pro Kind oder jungen Erwachsenen in Ausbildung 9000 Franken.