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866a CH-LU

§ 3b Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) - Pauschalbetrag für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung

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§ 3b Prämienverbilligungsverordnung · Pauschalbetrag für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung

1. Der Pauschalbetrag für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung im Sinn von § 7 Absatz 2 des Prämienverbilligungsgesetzes beträgt pro Kind oder jungen Erwachsenen in Ausbildung 9000 Franken.

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