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866a CH-LU

§ 3a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) - Einkäufe in die berufliche Vorsorge und Arbeitnehmeranteile der Beiträge von Selbständigerwerbenden

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§ 3a Prämienverbilligungsverordnung · Einkäufe in die berufliche Vorsorge und Arbeitnehmeranteile der Beiträge von Selbständigerwerbenden

1. Zum Nettoeinkommen im Sinn von § 7 Absatz 2 des Prämienverbilligungsgesetzes hinzugerechnet werden Einkäufe in die berufliche Vorsorge und die Arbeitnehmeranteile der Beiträge von Selbständigerwerbenden an die berufliche Vorsorge im Sinn von § 40 Absatz 1d des Steuergesetzes vom 22. November 1999, soweit sie 20 000 Franken pro Steuerjahr übersteigen.

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