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CH-LU
§ 4 Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsgesetz) - Aufgaben der AHV-Zweigstellen
Zweck, Aufsicht und Organisation
§ 4 Prämienverbilligungsgesetz · Aufgaben der AHV-Zweigstellen
1. Die AHV-Zweigstellen nehmen die in den Gemeinden anfallenden Aufgaben aus diesem Gesetz unter Aufsicht und nach Weisung des Sozialversicherungszentrums wahr. Die Einwohnergemeinden tragen die damit verbundenen Verwaltungskosten.
2. Aufgabe der AHV-Zweigstellen ist es insbesondere,
a. die Bevölkerung angemessen zu informieren und allgemeine Auskünfte im Einzelfall zu erteilen,
b. * bei der Kontrolle des bundesrechtlichen Versicherungsobligatoriums mitzuwirken,
c. * ...
d. weitere Aufgaben nach Weisung der Ausgleichskasse zu erfüllen.
3. ...