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866 CH-LU

§ 26 Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsgesetz) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 26 Prämienverbilligungsgesetz · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundes am 1. April 1995 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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