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865b CH-LU

§ 8 Verordnung zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 8 Verordnung zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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