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§ 6 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - Inkrafttreten
§ 6 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.