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§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - Sanktionen

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§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit · Sanktionen

1. Das Geschäftsfeld Wirtschaft und Arbeit verfügt Sanktionen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und der Finanzhilfen gemäss Artikel 13 Absatz 1 BGSA.

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