Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
863 CH-LU

§ 4 Verordnung über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Verordnung über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 1988 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 3 Verordnung über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven Regierungsrat

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →