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§ 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven - Strafbestimmungen
Steuerliche Behandlung
§ 7 Gesetz über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven · Strafbestimmungen
1. Wird die Steuervergünstigung unrechtmässig in Anspruch genommen, werden die Bestimmungen des Steuergesetzes über die Nachsteuern und das Steuerstrafrecht angewendet.
2. Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung schliesst eine Bestrafung wegen Steuerbetruges nach § 225 des Steuergesetzes nicht aus.