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CH-LU
§ 7 Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 7 Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 1991 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.