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860 CH-LU

§ 7 Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 7 Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 1991 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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