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860 CH-LU

§ 6 Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 6 Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 21. Juli 1952 zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung vom 22. Juni 1951 wird aufgehoben.

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