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CH-LU
§ 1 Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih - Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen
Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih sowie öffentliche Arbeitsvermittlung
§ 1 Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih · Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen
1. Das Geschäftsfeld Wirtschaft und Arbeit des Sozialversicherungszentrums überprüft periodisch die Bewilligungsvoraussetzungen zur privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihtätigkeit.