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857a CH-LU

§ 4 Geschäftsreglement der tripartiten Arbeitsmarktkommission - Veröffentlichung von allgemeinen Grundsätzen und Kriterien

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§ 4 Geschäftsreglement der tripartiten Arbeitsmarktkommission · Veröffentlichung von allgemeinen Grundsätzen und Kriterien

1. Die Kommission veröffentlicht die von ihr angewendeten allgemeinen Grundsätze und Kriterien bei der Beurteilung

a. der Orts-, Berufs- und Branchenüblichkeit von Mindestlöhnen und Arbeitszeiten,

b. der Frage, was unter einer wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietung zu verstehen ist.

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