Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
857 CH-LU

§ 6 Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Entschädigungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · Entschädigungen

1. Die Mitglieder der tripartiten Arbeitsmarktkommission und die von ihr beigezogenen Personen haben Anspruch auf Vergütungen gemäss Anhang 3 zur Besoldungsverordnung für das Staatspersonal vom 24. September 2002.

← § 5 Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Tripartite Arbeitsmarktkommission § 7 Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →