855
RLG
CH-LU
§ 22 Gesetz über die Ruhetage und die Öffnungs- und Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte (RLG) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 22 RLG · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am 1. März 1988 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.