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855 RLG CH-LU

§ 22 Gesetz über die Ruhetage und die Öffnungs- und Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte (RLG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 22 RLG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt am 1. März 1988 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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