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RLG
CH-LU
§ 21 Gesetz über die Ruhetage und die Öffnungs- und Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte (RLG) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 21 RLG · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage vom 8. Oktober 1940 und das Gesetz über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte an Werktagen vom 28. Januar 1975 werden aufgehoben.