854b
CH-LU
§ 6 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) - Aushändigung des Normalarbeitsvertrages
Allgemeine Bestimmungen
§ 6 NAV Kita · Aushändigung des Normalarbeitsvertrages
1. Die Arbeitgebenden haben den Arbeitnehmenden und deren Vertretern ein Exemplar dieses Normalarbeitsvertrages auszuhändigen. Diese Pflicht besteht auch bei einer Änderung des Normalarbeitsvertrages.