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854b CH-LU

§ 10 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) - Dauer

Arbeitsverhältnis im Vorpraktikum
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§ 10 NAV Kita · Dauer

1. Ein Vorpraktikum darf bis zu sechs Monaten dauern.

2. Ein Vorpraktikum darf nach sechs Monaten auf maximal zwölf Monate verlängert werden, wenn der Betrieb der arbeitnehmenden Person verbindlich einen Ausbildungsplatz für das folgende Ausbildungsjahr zusichert oder wenn mindestens der Lohn gemäss § 11 Absatz 3 bezahlt wird. Die verbindliche Zusicherung eines anschliessenden Ausbildungsplatzes hat in der Regel bis spätestens vier Monate nach Antritt des Vorpraktikums zu erfolgen.

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