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CH-LU
§ 13 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis - Religiöse Feiern, Arzt- und Zahnarztbesuche, Vorsprache bei Amtsstellen
Arbeitszeit, Freizeit, Ferien, Weiterbildung
§ 13 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis · Religiöse Feiern, Arzt- und Zahnarztbesuche, Vorsprache bei Amtsstellen
1. Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf die freie Zeit, die sie zur Erfüllung religiöser Pflichten ihrer Konfession, zur Erledigung von Familienangelegenheiten und dringender persönlicher Anliegen, wie der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, zur Vorsprache bei Amtsstellen oder für Arzt- und Zahnarztbesuche benötigen. Die arbeitnehmende Person hat auf die Interessen der arbeitgebenden Person Rücksicht zu nehmen.