Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
854 CH-LU

§ 8 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis - Geteilte Verantwortung

Allgemeiner Teil - Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis · Geteilte Verantwortung

1. Bei einem Arbeitsverhältnis, in dem sich die arbeitgebende Person und eine oder mehrere Personen des privaten Haushaltes das Weisungsrecht teilen, sind alle weisungsbefugten Personen gegenüber der arbeitnehmenden Person für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich.

← § 7 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis Geltungsbereich § 9 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →